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Schwangerschaftsberatung

Aufenthalt

Schwangeren- und Familienberatung

Die Kostenfrage

Übernahme

Krankenhausbehandlungen werden nach ärztlicher Verordnung von der Krankenversicherung überwiegend und von der Unfallversicherung komplett übernommen. Sie können vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär oder ambulant erfolgen. Sie umfassen ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln sowie Leistungen zur Frührehabilitation.

Zuzahlung

Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für die vollstationäre Krankenhausbehandlung (stationärer Aufenthalt über mindestens einen Tag und eine Nacht) eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Der Aufnahme- und Entlassungstag zählen jeweils als ganzer Tag.

Selbstzahler

erhalten eine Rechnung.

Wahlleistungen

  • Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer
  • Aufnahme von Begleitpersonen (bei erwiesener medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen)

Behandlungsvertrag

Die allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) und Pflegekostentarif sind rechtliche Grundlagen für die Krankenhausbehandlung. Sie enthalten wichtige Hinweise über die Krankenhausbehandlung, wie zum Beispiel die Berechnung der Kosten für die ärztliche Behandlung und die Pflege im Krankenhaus. Der Patient erhält eine Kopie des Behandlungsbetrags mit den AVB.

Sicherheit

Wertvolle Gegenstände und Bargeld können Sie an unserer Rezeption gegen eine Quittung im Tresor deponieren. Sollten z.B. Angehörige diese Dinge abholen wollen, müssen sie sowohl die Quittung als auch den Personalausweis vorlegen. Bitte Schmuck und große Geldbeträge nicht im Zimmer aufbewahren – das Krankenhaus übernimmt keine Haftung.

Telefon und TV

Selbstverständlich finden Sie auch Telefon und TV am Krankenbett vor. Die Nutzung ist für unsere Patienten eine kostenlose Serviceleistung.

Parken

Parkmöglichkeiten für Besucher finden Sie vor und hinter dem DRK-Krankenhaus, im Obermühlsweg, am Lahnauenbad und an der Großsporthalle Grundschule. Für einen stationären Aufenthalt sollten Patienten möglichst ohne das eigene Auto anreisen und sich lieber von einem Angehörigen oder Taxi bringen lassen. Menschen mit einer Gehbehinderung können zum Ein- und Aussteigen die Zufahrt direkt vor dem Eingangsbereich nutzen. Dieser Bereich ist dann wieder schnellstmöglich frei zu machen.

Rauchen

In unserem Krankenhaus darf generell nicht geraucht werden. Ein Raucherbereich ist ausgewiesen. Wichtiger Hinweis: Unsere Brandmeldeanlage reagiert sehr empfindlich auf Rauch – auch in den Toilettenräumen, so dass es zu kostenpflichtigen Fehlalarmierungen der Feuerwehr kommen kann!

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt ist nur mit Erlaubnis des behandelnden Arztes und der Krankenkasse möglich.
Das Angebot der Schwangerschaftsberatungsstellen innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes richtet sich an Menschen, die sich grundsätzlich zu Fragen von Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualaufklärung informieren möchten. Damit sich die Ratsuchenden in allen schwierigen persönlichen Fragen mitteilen können, unterliegt das Beratungsstellenpersonal der Schweigepflicht.

Ansprechpartner

Frau
Martha Müller Tel: <link> 01863 41 41-0
martha.mueller@kv-musterstadt.de Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Schwangerschaftsberatung beim DRK:

  • Beratung über Verhütung und Familienplanung
  • Information und Beratung zur Sexualaufklärung
  • Beratung bei Partnerschafts- und Sexualproblemen
  • Schwangerschaftsbegleitende Hilfen und Vorbereitung auf die Geburt
  • Beratung nach der Geburt und Unterstützung beim Geltendmachen gesetzlicher finanzieller und sozialer Hilfeleistungen
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Beratungsstellen kooperieren eng mit anderen Unterstützungsangeboten im Gemeinwesen.
Jugendrotkreuz Sterntalerhaus Duisburg
Foto: P. Citoler / DRK

Worum geht es in der Schwangerenkonfliktberatung?

Alle DRK- Schwangerschafts- Beratungsstellen sind staatlich anerkannt und bieten Frauen, die im Entscheidungskonflikt für oder gegen das Fortsetzen einer Schwangerschaft stehen, eine Beratung an. In der Beratung erhält die Frau ausreichend Zeit und Gelegenheit, sich mit der neuen Situation offen auseinander zu setzen. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, erhalten nach dem Beratungsgespräch eine Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Beratung. Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Was kostet eine Beratung?

Die Beratung ist kostenlos.

Wo und wann kann ich mich beraten lassen?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr Rotes Kreuz vor Ort. Nutzen Sie unsere DRK-vor-Ort Suche.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Bestellformular - Schwangerschaftsberatung

Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.
DRK-Kita in Brandenburg

Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt.

Pekip Köln

Wir helfen gerne bei der stabilen Familienbildung. Unsere Kurse stärken die Eltern-Kind-Beziehung. Lernen Sie beim DRK Ihre Kinder noch besser zu erziehen.

DRK-Kita in Brandenburg

Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt.

Pekip Köln

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