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Für Verantwortung zahlen wir einen hohen Preis

DRK-Krankenhaus Biedenkopf kritisiert MDK-Reformgesetz

In Deutschland werden Krankenhäuser bestraft, weil sie Menschen helfen und soziale Verantwortung übernehmen. Leistungen werden im Sinne des Patienten erbracht, aber leider nicht von der Krankenkasse finanziert, sondern mit einer Strafzahlung für das Krankenhaus belegt. Das glauben Sie nicht, ist aber leider traurige Wahrheit. Menschlichkeit wird bestraft
Was würden Sie mit einem älteren Patienten tun, der noch nicht ausbehandelt ist und entlassen werden soll und Sie immer noch keine Anschlussversorgung für ihn gefunden haben? Er ist wackelig auf den Beinen, hat keine Angehörigen, kann sich selbst nicht versorgen und vergisst seine Medikamente. Der soziale Dienst ist ungeeignet, da der ältere Herr mehr Betreuung braucht, Tagespflege und Pflegeheim sind belegt. Der gesunde Menschenverstand würde sagen, dass man den Patienten im Krankenhaus behält und die Anschlussversorgung sicher-stellt bis ein Platz für ihn gefunden ist. Der Gesetzesgeber sieht dies anders, denn für ihn ist es eine Fehlbelegung, denn der Patient ist austherapiert und muss nicht mehr im Krankenhaus behandelt werden. Dafür, dass der ältere Herr nicht vor die Tür gesetzt wurde, muss das Krankenhaus eine Strafzahlung in Höhe von 10% der Differenz zwischen dem ursprünglichen und geminderten Abrechnungsbetrag, mindestens aber 300 € bezahlen. Fehlende Kapazitäten im ambulanten Bereich
Es klingt absurd, dass die Krankenkassen die Krankenhäuser mit horrenden Strafzahlungen belegen, wenn diese Patienten nach einer Behandlung später entlassen, als es nach Auffassung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nötig wäre, selbst wenn Patienten noch Hilfe benötigen. So wurde es allerdings vom deutschen Bundestag im Dezember 2019 beschlossen. Jüngst hat die deutsche Krankenhausgesellschaft Fallbeispiele für Rechnungskürzun-gen ungesicherter Anschlussversorgung der Patienten veröffentlicht, die einem das Blut gefrieren lassen. „Wir haften mit den bisherigen Rechnungskürzungen schon für die Systemmängel in der Anschlussbehandlung, jetzt kommen auch noch Strafzahlungen dazu. Das ist geradezu absurd. Die Menschen sollten auf die Straße gehen oder ihre Bundestagsabgeordneten mit dieser Problematik konfrontieren“, so A. Cornelia Bönnighausen, Verwaltungschefin des DRK- Krankenhauses in Biedenkopf. Immer mehr Krankenhäuser setzen sich zu Wehr, starten landesweite Anzeigenkampagnen und rufen die Politik dazu auf, die Re-form rückgängig zu machen. „Mit diesem Gesetz werden den Krankenhäusern nochmal 380 Millionen €uro jährlich entzogen, die Existenz vieler Krankenhäuser bedroht und das Vertrauen unserer Patienten verspielt“, so Bönnighausen weiter. Hintergrund
Das MDK-Reformgesetz, welches anfänglich auf einem guten Weg war, wurde Ende letzten Jahres in letzter Minute umgeschrieben. Ursprünglich sollte es Rechnungsprüfungen fairer machen. Die vorgesehene Prüfquote wurde nun von 10 auf 12,5 Prozent erhöht und jede Rechnung, die vom Medizinischen Dienst gekürzt wird, bringt der Krankenkasse mindestens 300 Euro Strafzahlung zusätzlich ein. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf sollten nur Krankenhäuser mit auffällig erhöhten Prüfauffälligkeiten mit Strafzahlungen belegt werden.
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